AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich „JuteZweck“/ „Jede Jeck is anders“

 

  1. Anwendung und Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten und die damit verbundene Teilnahme an Veranstaltungen, die die Sanitätshaus Koczyba GmbH zum Zwecke des Besuches der Karnevalsveranstaltung „Jede Jeck is anders“ oder ähnlicher Veranstaltungen anbietet. Vertragsparteien der Vereinbarung über die Teilnahme an der Veranstaltung im Sinne dieser AGB sind das Sanitätshaus Koczyba GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Daniel Koczyba, In der Krause 47, 52249 Eschweiler (nachfolgend Veranstalterin) sowie der Besucher der Veranstaltung (nachfolgend Besucher/Vertragspartner).

 

  1. Zahlungsmodalitäten/Rücknahme Eintrittskarten

(1) Der Besteller kann die Eintrittskarten über das Sanitätshaus Koczyba GmbH per E-Mail unter info@jedejeckisanders anfragen und bestellen. Die Höhe der Preise ergibt sich aus der dort bekannt gegebenen Preisliste. Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Ein Umtausch der Eintrittskarte ist ausgeschlossen. Abhandengekommene oder zerstörte Eintrittskarten werden nicht ersetzt. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

 

(2) Sofern ein Besucher schwerbehindert ist, erhält er Anspruch auf einen Sonderplatz gegen Vorlage eines amtlichen Nachweises (Schwerbehindertenausweis).

Seine Begleitperson erhält nach vorheriger Absprache mit der Sanitätshaus Koczyba GmbH freien Eintritt, sofern im Schwerbehindertenausweis ein Begleitverweis (B) vermerkt ist und der Ausweis vorgelegt wird. Ein Anspruch auf einen erhöhten Platz besteht nicht.

 

  1. Zutritt zur Veranstaltung/Sicherheitsbestimmungen

(1) Zutritt zu der Veranstaltung haben nur Besucher mit gültiger Eintrittskarte. Beim vorübergehenden Verlassen des Veranstaltungsgebäudes ist den Anweisungen des Sicherheitsdienstes zu folgen, ansonsten kann ein erneuter Einlass nicht beansprucht werden.

(2) Das Mitbringen eigener Speisen oder Getränke auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.

(3) Das Mitbringen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Hierzu zählen insbesondere Waffen, pyrotechnische Artikel, Glasbehälter, Dosen, Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen und ähnliches. Ebenso ist das Mitbringen von Tieren untersagt.

Die Veranstalterin behält sich vor, einzelne Besucher und deren mitgeführte Rücksäcke oder sonstige Taschen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte oder sonstiger sicherheitsrelevanter Aspekte zu untersuchen. Hierbei erfolgt eine Abwägung der Sicherheitsinteressen aller Besucher auf der einen Seite und dem Persönlichkeitsrecht des betroffenen Besuchers auf der anderen Seite. Sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände bei sich führt, ist die Veranstalterin berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern. Verschuldet der Besucher die Verweigerung des Zutritts zur Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

(5) Die Veranstalterin ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern, wenn sich der Besucher weigert, verbotene und gefährliche Gegenstände nach Maßgabe dieser Ziffer vor dem Eintritt zurückzulassen. Die Veranstalterin ist nicht zur Verwahrung der Gegenstände verpflichtet und übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Verlust.

(6) Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

 

  1. Reservierungen

(1) Die Tischreservierungen sind rechtzeitig, d.h. bis zum Veranstaltungsbeginn einzunehmen. Nicht in Anspruch genommene Plätze können vom Veranstalter anderweitig vergeben werden. Der Anspruch auf die reservierten Plätze verfällt bei Ablauf von 15 Min. nach Veranstaltungsbeginn sowie beim endgültigen Verlassen des Tisches.

 

  1. Verhalten im Veranstaltungsgebäude

(1) Die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Bei Sachbeschädigungen oder groben Verunreinigungen haftet der Verursacher.

(2) Das Mitnehmen von Einrichtungsgegenständen oder Inventar, insbesondere auch von Gläsern, ist untersagt.

(3) Das Tanzen auf den Tischen ist untersagt.

(4) Die Gänge sind für das Personal freizuhalten.

(5) Der Aufenthalt im Versorgungsbereich sowie im Bühnenbereich ist untersagt.

 

  1. Hausrecht

Die Sanitätshaus Koczyba GmbH übt das Hausrecht aus. Dieses kann auch (teilweise) an Dritte delegiert sein, insbesondere an einen privaten Sicherheitsdienst. Den Anweisungen des Personals und des Sicherheitsdienstes ist daher Folge zu leisten.

 

  1. Rauchen

Im Veranstaltungsgebäude gilt das Nichtraucherschutzgesetz. Das Rauchen ist im gesonderten Raucherbereich gestattet. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise am Eingang.

 

  1. Bild- und Tonaufnahmen

(1) Die Darbietungen der Künstler unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Auf Grund dessen und auf Grund des Hausrechts sind Aufzeichnungen jeglicher Art untersagt.

(2) Die Veranstalterin fertigt zu Werbezwecken Bildaufnahmen der Veranstaltung. Ansprüche der Besucher werden hierdurch nicht begründet. Der Eintrittskarteninhaber willigt in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes ein. Sofern eine Veröffentlichung nicht gewünscht ist, ist dies dem Fotografen und dem Kamerateam während der Veranstaltung umgehend und direkt mitzuteilen. Spätere Reklamationen können nicht beachtet werden.

 

  1. Leistungsgegenstand/Veranstaltungsankündigungen/Absage/Programmänderungen

Leistungsgegenstand ist die Teilnahme an einer vom Veranstalter organisierten Veranstaltung. Die Verpflegung mit Getränken und Speisen ist im Eintrittspreis nicht inbegriffen.

(1) Alle von der Sanitätshaus Koczyba GmbH bereitgestellten und veröffentlichten Veranstaltungsinformationen dienen lediglich der Information und stellen den geplanten Veranstaltungsablauf dar, ohne dass ein konkreter Anspruch auf diesen Ablauf begründet wird.  Diese Informationen werden sorgfältig geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen.

(2) Die Veranstaltung kann von der Veranstalterin bis zum Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Besteller mögen sich daher rechtzeitig auf unserer Website https://www.jjia.de erkundigen.

(3) Es besteht insbesondere kein Anspruch darauf, dass die angekündigten Künstler tatsächlich auftreten. Programmänderungen sind möglich. Sofern ein oder mehrere angekündigte Künstler nicht auftreten, wird die Sanitätshaus Koczyba GmbH versuchen, andere Künstler für die Veranstaltung zu verpflichten. Die Veranstalterin behält sich insoweit Programm- und Besetzungsänderungen vor, die für den Besucher unter Berücksichtigung der Interessen der Veranstalterin zumutbar sind und damit keine wesentliche Änderung darstellen. Auch bei künstlerischen Darbietungen lassen sich Änderungen, die durch Erkrankungen verursacht sind, nicht immer vermeiden. Sie sind hinzunehmen, wenn der prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung insgesamt erhalten bleiben. Eine wesentliche Änderung liegt damit nur vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem anderen Event machen würde, als der Besucher es vernünftigerweise erwarten kann.

(4 ) Die Haftung der Veranstalterin bei Absage vor Veranstaltungsbeginn oder wesentlichen Programmänderungen beschränkt sich auf den Nennwert der Eintrittskarte. Insbesondere erfolgen persönliche Arrangements des Bestellers, wie z.B. Reise und Unterbringung auf dessen eigene Kosten und eigene Gefahr. Es besteht insbesondere keine Haftung für vergebliche getätigte Aufwendungen.

(5) Hat die Veranstalterin die Absage nicht zu vertreten (z.B. höhere Gewalt), ist ein Rücktrittsrecht des Bestellers ausgeschlossen. Die Veranstalterin wird die Veranstaltung dann nachholen, soweit dies möglich und zumutbar ist. In diesem Fall behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit.

 

  1. Widerrufsrecht

Dem Besteller steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dies gilt auch, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag unter (teilweiser) Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB eine Ausnahme von dem bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern grundsätzlich bestehenden Widerrufsrecht. Eine Bestellung ist daher bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der Eintrittskarte.

 

  1. Besondere Stornobedingungen nur für Premium- und Sponsorenpartner

Unter den nachfolgenden Voraussetzungen ist eine Stornierung für Premium – und Sponsorenpartner möglich:

– bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn – kostenfrei

– bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn – Zahlung von 50% des gebuchten Arrangements

– bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – Zahlung von 70% des gebuchten Arrangements

– Innerhalb 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – Zahlung von 90% des gebuchten Arrangements

 

  1. Haftung der Veranstalterin
  • 12 Haftung der Veranstalterin

(1) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden und für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Diese wesentlichen Vertragspflichten, sogenannte Kardinalpflichten, sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten. Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Eintrittskarten. Dies gilt auch für auf dem Postweg abhanden gekommene Tickets.

 

  1. Werbung

Es ist untersagt, Werbemaßnahmen jedweder Art auf dem Veranstaltungsgelände oder im Veranstaltungsgebäude ohne die vorherige Zustimmung von der Sanitätshaus Koczyba GmbH durchzuführen.

 

  1. Ausschluss von der Veranstaltung

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bedingungen oder bei strafrechtlich relevanten Verhalten des Besuchers, behält sich die Sanitätshaus Koczyba GmbH das Recht vor, den Besucher von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Eine (anteilige) Rückerstattung des Eintritts erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

  1. Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Besucher im Zusammenhang mit Covid 19

Bei der Durchführung der Veranstaltung sind die jeweils geltenden Verordnungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden zu befolgen, um eine Ausbreitung/Übertragung des SARS-C0V2-Virus zu verhindern.

Mögliche voraussichtliche Maßnahmen sind daher das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vor und im Veranstaltungsgebäude, Einhaltung von Hygieneregeln (bspw. regelmäßiges Händewaschen, Einhaltung von Mindestabständen, ggf. Temperaturmessungen.)

Zudem werden wir, soweit aufgrund der Infektions- und Datenlage erforderlich, aufgrund des Hygienekonzepts der Festhalle Dürwiß für den Gesundheitsschutz der Besucher weitere angemessene Maßnahmen ergreifen. Eine Information über das Hygienekonzept der Festhalle Dürwiß ist unter www.koczyba.net/pdf/Hygienekonzept%20FirmaVereine.pdf möglich.

 

Bei der Nichtbeachtung der vorstehenden Maßnahmen ist die Veranstalterin berechtigt, den betreffenden Besucher von der Veranstaltung auszuschließen.

Eine rechtzeitige Information der Besucher erfolgt über die Website https://www.jjia.de. Es wird der rechtzeitige Besuch der Website empfohlen, damit sich der Besucher über die Schutzmaßnahmen informieren kann.

Nimmt ein Besucher an der Veranstaltung teil, trägt er das Risiko einer Infektion mit dem Virus selber. Denn trotz der getroffenen Maßnahmen lässt sich das Risiko einer Virusübertragung nicht vollständig ausschließen. Insoweit ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen. Hiervon bleiben die Regeln in Ziffer 12 unberührt.

 

  1. Gerichtsstand

(1) Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so gilt als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die dieses Rechtverhältnis betreffen, ausschließlich der Gerichtsstand des Sitzes der Firma Sanitätshaus Koczyba GmbH.

(2) Ansonsten gilt der Sitz der Firma Sanitätshaus Koczyba GmbH nur dann als Gerichtsstand, wenn der Veranstalter seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.